Aktuelles/Angebote
Jetzt für gesundes Raumklima sorgen
In Zeiten der Corona-Pandemie gilt regelmäßiges Stoßlüften als wichtige Maßnahme zur Reduzierung von Bio-Aerosolen in der Raumluft und somit zur Minimierung des Ansteckungsrisikos. Gerade in der kalten Jahreszeit ist es schwierig, für eine ausreichende Frischluftzufuhr zu sorgen.
Der Wolf AirPurifier mit HEPA-Filter schafft schnelle Abhilfe: hohe Luftumwälzung, sichere Aerosolabscheidung, niedriger Energieverbrauch, geringe Lautstärke und nicht zuletzt eine leichte Inbetriebnahme zeichnen das Gerät aus.
Erfahren Sie mehr über den Wolf AirPurifier in diesem Produktvideo:
Wir beraten Sie gern zum Thema Lüftung und informieren Sie auch über mögliche Förderhilfen.
02.12.2020
Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien
Wer bei der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien setzt, kann jetzt von neuen Förderkonditionen profitieren. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten.
Details zum Förderprogramm finden Sie auch auf den Seiten des Bundesamts…
26.06.2020
Änderungen in der Trinkwasserverordnung 2011
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
die derzeit gültige Trinkwasserverordnung enthält eine neue Regelung zur Untersuchungspflicht auf Legionellen.
Wer fällt unter die Untersuchungspflicht auf Legionellen?
- das Trinkwasser wird im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben (z. B. in Kindergärten oder bei der Vermietung von Wohnungen)
- eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung (Boilervolumen > 400 l und/oder Inhalt > 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle) ist vorhanden
- die Einrichtung enthält Duschen oder andere Vorrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt
Wie viele Untersuchungen sind erforderlich?
- die gültige Trinkwasserverordnung sieht eine systemische Untersuchung an mehreren repräsentativen Zapfstellen vor
- gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 sind bei der ersten orientierenden Untersuchung zumindest jeweils eine Probe am Austritt des Trinkwassererwärmers, am Wiedereintritt des Warmwassers in den Boiler und an der am entferntesten Warmwasserzapfstelle pro Strang zu entnehmen – das ergibt bei der Erstbeprobung mindestens 3–4 Proben
Was ist bei der Probenahme zu beachten?
- Bitte stellen Sie sicher, dass am Austritt des Trinkwassererwärmers und an der Zirkulationsleitung entsprechende Probenahmehähne installiert sind. Laut Trinkwasserverordnung muss der Betreiber die geeigneten Probenahmemöglichkeiten sicherstellen. Nur in diesem Fall können wir die Proben ordnungsgemäß entnehmen und analysieren.
Was ist dem Gesundheitsamt anzuzeigen?
- wenn eine Untersuchungspflicht besteht, muss die Anlage zuerst gemeldet werden
- das Laborergebnis muss zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung mitgeteilt werden
- falls der technische Maßnahmewert (100 Legionellen in 100 ml Trinkwasser) überschritten ist, muss dies unverzüglich angezeigt werden
05.03.2012
Der Gas-Check für Ihre Sicherheit
Als Eigentümer einer Immobilie wissen Sie, wie schwierig beim Management Ihres Gebäudes heutzutage die Themen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sind. Auf der einen Seite steht der Gesetzgeber mit einem ganzen Katalog Auflagen. Auf der anderen Seite stehen steigende Kosten für Energie und Reparaturen. Das bedeutet für Sie: Sie müssen erstens für die eigene und die Sicherheit anderer sorgen und zweitens Schäden und Energieverschwendung rechtzeitig erkennen, um sie kostengünstig beseitigen zu können. Ein Laie kann das nicht leisten. Wir wollen Ihnen dabei helfen. Mit unserem Gas-Check für sichere Wärme.
Die Verantwortung für die Gasinstallation liegt ab der Hausabsperreinrichtung in den Händen des Eigentümers. Bisher wurde Ihnen nahegelegt, Ihre Anlage jährlich einmalig zu kontrollieren. Mit der Änderung „Technische Regel für Gasinstallationen“ (TRGI 2008) wurde die Überprüfung für den Hausbesitzer zur jährlichen Verpflichtung erhoben.
Unser Angebot
Wir kontrollieren gegen einen geringen Kostenaufwand alle frei verlegten Gasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung und die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Inneneinrichtungen.
Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüfte Leitungen, Geräte und Lüftungsanlagen ggf. mit einer Mängelbeschreibung und den Zeitpunkt der Kontrolle.
Der Gas-ganz-sicher-Check mit Prüfprotokoll
DVGW - TRGI 2008 inkl. Gebrauchsfähigkeitsprüfung bzw. Dichtheitsprüfung der Gasleitung
109,00 € (zzgl. der ges. MwSt.)
Bei einer Wartung Ihrer Heizungsanlage
DVGW - TRGI 2008 inkl. Gebrauchsfähigkeitsprüfung bzw. Dichtheitsprüfung der Gasleitung
49,00 € (zzgl. der ges. MwSt.)
Hierzu bitte einen telefonischen Termin vereinbaren.
18.01.2012